BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

In einem Verfahren vor dem BGH geht es um die Fragen, ob Bibliotheken Druckwerke digitalisieren und ihren Lesern zum Ausdruck oder Abspeichern auf Datenträgern anbieten dürfen. Der BGH setzte das Verfahren aus und legte die Sache mit Beschluss vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 dem EuGH vor.

Ausführliche Pressemitteilung des BGH hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=61634&linked=pm