E-Commerce & Fernabsatzrecht

Der E-Commerce („elektronischer Handel“) hat in den letzten Jahren eine immer größer werdende Bedeutung bekommen. Sowohl Geschäfte von b2c (Unternehmer – Privatkunde) als auch von b2b (Unternehmer – Unternehmer) haben rasant zugenommen.

Gleichzeitig versuchen europäische Richtlinien den Verbraucher weitestgehend zu schützen und den europäischen Markt zu vereinheitlichen. Europa kommt? Nein, Europa ist längst da! Und es wird immer größer.
Und weltweiter Vertrieb? Auch dieser wächst stetig, aber es gibt hier viele rechtliche Fallen, in die der Unternehmer treten kann. Die juristische Beratung für Firmen ist nahezu unumgänglich, wenn man sich fair am Wettbewerb beteiligen will. Bei Nichteinhaltung gibt es möglicherweise nicht nur unzufriedene Kunden, sondern auch eine teure Abmahnung von anderen Mitbewerbern.

Das Fernabsatzrecht innerhalb Deutschlands ist im BGB geregelt und hat umfassende Regelungsweite im heutigen täglichen Leben. Häufige Streitpunkte sind die Anwendbarkeit, die zu erfüllenden Informationspflichten, und vor allem das Widerrufs- und Rückgaberecht.