Das Gebrauchsmuster als „kleines Patent“ ist eine Methode, Erfindungen eines Unternehmens schützen zu lassen. Gebrauchsmuster als technisches Schutzrecht lassen sich schneller eintragen als Patente, werden aber vom DPMA nicht eingehend geprüft, so dass der Unternehmer Gefahr läuft, dass der Schutz möglicherweise nicht so umfassend ist, wie er dachte, weil seine Erfindung sich später als nicht einzigartig herausstellt. Dies wird dann in Verletzungs- und Löschungsverfahren eindringlich geprüft.
Geschmacksmuster als Schutzrechte für Form und Design lassen sich über das Harmonisierungsamt in Alicante auch europaweit eintragen. Damit hat der Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform. Das Geschmacksmuster unterliegt ähnlichen Nachteilen wie das Gebrauchsmuster.