„Internetrecht“ ist kein eigenes Rechtsgebiet, auch wenn viele Mandanten ihre Probleme im Internet gerne so zusammenfassen. Dabei handelt es sich um kein klar abgrenzbares Rechtsgebiet, sondern es gibt etliche Aspekte anderer Rechtsgebiete, die hier zusammengefasst sind: Anfangen vom allgemeinen Vertragsrecht, Europarecht, E-Commerce bis hin zum Datenschutzrecht sind hierbei nur einige Stichpunkte. Medien- und Telekommunikationsrecht finden im Internetrecht ihre Schnittstelle. Auch zu beachten ist hier auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das bereits schneller verletzt sein kann, als viele User in Betracht ziehen.