Die Verwertung des geistigen Eigentums einer Firma stellt eine der größten Anforderungen an ein Unternehmen. Neben der eigenen Nutzung und Sicherung in Form von Patenten, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern ist die wirtschaftliche Verwertung des Schutzrechtes durch Vergabe von Lizenzen sehr wichtig.
Hierbei gewährt der Inhaber des Schutzrechts einem Dritten ein Benutzungsrecht seines geistigen Eigentums. Der Umfang der Nutzung und etliche weitere Bedingungen können vertraglich durch einen Lizenzvertrag vereinbart werden.