Markenrecht

Eine Marke ist ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Hierbei gibt es verschiedene Formen von Marken, z. B. zweidimensionale Wortmarken oder Wort-Bildmarken, Farben oder aber auch dreidimensionale Formen oder Hörmarken.

Eine Marke ist beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) in München anzumelden. Soll die Marke europaweit geschützt werden, so ist dies durch Anmeldung beim Harmonisierungsamt zu erreichen. Eine Anmeldung ist dann für die gesamte EU ausreichend. Sonstige Länder können nach dem Madrider Abkommen durch Anmeldung beim Internationalen Büro in Genf (WIPO) zu erreichen.

Vor Anmeldung ist eine genaue Recherche erforderlich, um keine anderen Marken zu verletzen. Wir begleiten die Unternehmen von der Recherche, über die Eintragung bis hin zu

Das Markenrecht ist ein Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutzes und regelt den Schutz von Marken. Eine Marke kann ein Zeichen oder eine Kombination aus Zeichen sein, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ein Zeichen kann dabei beispielsweise aus einem Wort, einem Logo, einer Farbe oder einer bestimmten Form bestehen.

Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke das Recht, andere Personen davon abzuhalten, ein identisches oder ähnliches Zeichen im Zusammenhang mit den gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Durch das Markenrecht soll also verhindert werden, dass Verbraucher durch ähnliche oder identische Zeichen in die Irre geführt werden oder dass ein Unternehmen von der Reputation und dem guten Ruf eines anderen Unternehmens profitiert.

Das Markenrecht umfasst unter anderem die Registrierung von Marken, die Durchsetzung von Markenrechten gegenüber Dritten, die Verteidigung gegen Angriffe Dritter auf die eigene Marke sowie die Verletzung von Markenrechten.

Rechtsstreitigkeiten, die durch Verletzung der eingetragenen Marke durch Dritte notwendig werden.