Vorerst kein „Pornopranger“ im Internet
Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) plante ab dem 01.09.2012 Gegnerlisten aus laufenden Verfahren zu veröffentlichen. Diese stehen im Verdacht illegal pornographische Inhalte über
Bundesgerichtshof zum Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen
„Button-Lösung“ in Kraft getreten
Am 02.03.2012 hat der Bundestag die sog. Button-Lösung als Teil erneut mehrerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet. Das Gesetz, welches am 01.08.2012 in Kraft