Patentrecht

Das Patentrecht regelt die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen. Es erfordert nicht nur juristische Kenntnisse, sondern verlangt insbesondere auch spezielle ingenieurstechnische oder naturwissenschaftliche Kenntnisse. Die Patentanmeldung erfolgt daher in der Regel durch spezielle Patentanwälte.

Nach Eintragung des Patents stellt sich dann die Frage der Nutzung: Soll es nur durch das eigene Unternehmen genutzt werden oder soll durch Abschluss von Lizenzverträgen Dritten ein Nutzung eingeräumt werden?

Für all dies kann in der Kanzlei durch ein weltweites Netzwerk jederzeit der kompetenteste Ansprechpartner vermittelt werden. Gerne übernehmen wir aber auch die komplette Organisation.

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