Das Urheberrecht kann vielfältig tangiert sein. Folgende Schwerpunkte werden in der Kanzlei bearbeitet:
- Wird die entwickelte Software von Dritten leicht abgewandelt und verwendet? Werden Musik oder Film unzulässig kopiert oder öffentlich zugänglich gemacht? Dann ist eine rechtliche Verfolgung notwendig, um weiteren Schaden abzuwenden.
- Auch wird das Recht um die pauchale Urhebervergütung behandelt. Für jedes Speichermedium, wie z.B. CD, DVD, Festplatten, Speicherkarten, mit dem Verbraucher Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken machen, soll der Urheber einen gerechten Ausgleich erhalten. Aber wie hoch soll dieser sein?
Viele Hersteller und Importeur und auch Händler sehen sich übertrieben hohen Forderungen der ZPÜ (Hauptgesellschafterin ist die Gema) gegenüber, die die ZPÜ selbst als nur „Angebot“ an die Industrie betrachtet. Aber was soll jetzt einkalkuliert werden? In einem hart umkämpften Markt eine bange Frage. Frau Rechtsanwältin Kneller-Gronen, Inhaberin der Kanzlei,war viele Jahre auch Geschäftsführerin des Informationskreis AufnahmeMedien (IM), ein Verband von Herstellern von Speichermedien, der sich für die Belange der Industrie einsetzt. Daneben vertritt und berät sie auch zahlreiche Firmen gegenüber der ZPÜ.