Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) plante ab dem 01.09.2012 Gegnerlisten aus laufenden Verfahren zu veröffentlichen. Diese stehen im Verdacht illegal pornographische Inhalte über Tauschbörsen verbreitet zu haben.
Diese Nachricht löste eine Welle der Empörung bei den Betroffenen aus. Auch Experten hielten die Veröffentlichung der Namen der abgemahnten Anschlussinhaber für rechtswidrig. Ein Tag vor der geplanten Veröffentlichung – wurde klar: den „Pornopranger“ im Internet wird es vorerst nicht geben.
Einstweilige Verfügung erlassen
Das LG Essen (Beschl. v. 30.08. – 4 O 263/12) erließ kurz vor Stichtag eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der Namen.
In dem Verfahren vor dem LG Essen hatte der Anwalt der Betroffenen zunächst eine Abmahnung gegenüber U+C ausgesprochen. Als die Kanzlei hierauf nicht reagierte, wurde die einstweilige Verfügung beantragt. Das Gericht führte hierbei aus, dass sich U+C nicht auf ihr Recht zur Werbung für Ihre Dienstleistungen berufen können.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht untersagt Veröffentlichung
Auch die Behörden sind inzwischen auf die Pläne der Kanzlei U+C aufmerksam geworden. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht untersagte vorerst die Veröffentlichung der Liste. Sie sieht die Nennung der Namen von Privatpersonen in diesem Zusammenhang als datenschutzrechtlich unzulässig an.