Da der Schlagersänger Michael Wendler, der eigentlich Michael Norberg heißt, mit seinem Künstlernamen überregionale Berühmtheit erlangt hat, streitet er sich mit dem Velberter Gas-Händler Frank Wendler und steigt seit nun schon zwei Jahren die Stufen der nationalen Judikative hinauf.
Dreh- und Angelpunkt ist der Künstlername „Der Wendler“. Frank Wendler ließ sich diesen 2008 im deutschen Patent- und Markenamt als (Wort-)Marke schützen. Nachdem Michael Wendler (der Schlagersänger) überregional bekannt wurde und ebenfalls den Namen zu Promotionszwecken nutzte, ging der Hobbysänger hiergegen vor.
Zunächst unterlag er dem vor dem Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.03.2012, Az. 2a O 317/11). Das Verfahren ging in die Berufung. Laut aktuellem – noch nicht rechtskräftigem- Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.05.2013 (Az. I-20 U 67/12) ist das Tragen von „Der Wendler“ ohne Namenszusatz für beide unzulässig. Beide dürfen zwar den Namen benutzen, da einer von Geburt an so heißt, der andere mindestens seit 2007 allgemein bekannt ist. Da es sich so um eine Koexistenz von zwei geschützten Namen handelt, sind aber beide zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.