Facebook unterliegt den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz

Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014:

Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
– 5 U 42/12 –
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
– 16 O 551/10 –

 

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140124.1410.393802.html

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