GEMA bittet Senioren-Singkreis zur Kasse

Die GEMA-Tarifstruktur sorgt landesweit immer wieder für Probleme. Jetzt sollen aber auch –zum Teil demente- Senioren für ihr musikalisches Kaffeekränzchen Abschläge zahlen.

In einem eigentlich nur noch sonntags für wenige Stunden geöffneten Kulturcafé treffen sich die hochbetagten Damen und Herren und geben ein paar Volkslieder zum Besten. Womit sie nicht gerechnet haben ist, dass die GEMA mittlerweile Zeitungsmeldungen systematisch auswertet und die Teilnehmer solcher Veranstaltungen zur Zahlung auffordert.

„Wir schützen das geistige Eigentum der Musikschaffenden. Wenn Musik gemacht wird, muss man den Urhebern zugutehalten, dass sie einen kleinen Betrag dafür bekommen“, erklärt die GEMA-Sprecherin Gabi Schilcher gegenüber der SHZ.

Zuletzt hatte die GEMA in einem ähnlichen Fall die Organisatoren des Neumünsteraner Stadtfestes „Badaboom“ aufgefordert, knapp 7500 Euro nachzuzahlen. –Weil Straßenmusiker ehrenamtlich aufgetreten waren und für die Besucher musizierten. Da das Fest ausschließlich nicht kommerzielle Zwecke verfolgte und vorab keine Rücklagen gebildet wurden, musste die Stadt einspringen und mithilfe von Spendengeldern die Forderung begleichen.

Dass allerdings der Senioren-Singkreis im kleinen Fahrdorfer Kulturcafé diese Abgabe aufgrund fehlender Einnahmen und geringer Renten nicht leisten kann, interessiert nicht. Deshalb wird wohl am 13. Mai das letzte Treffen stattfinden. „Dann werden wir wohl die letzte Strophe gemeinsam singen“, sagt der um die 80-Jährige „Veranstalter“, „Das wird so traurig für die Damen und für uns eine große Belastung.“

Wir lesen § 52 UrhG: Öffentliche Wiedergabe

(1) (…) Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen. 

… und fragen uns weiter: Ob das wohl alles vom Interesse der Urheber gedeckt ist!?

 

 

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Vermutlich infolge der massiven medialen Proteste räumte die GEMA gegenüber heise online ein, die Rechnung stornieren zu wollen. Es habe sich um einen Irrtum gehandelt, der größtenteils durch die mangelnde Mitwirkung einer der Seniorinnen entstanden sei.

Allerdings bestünde eine sog. „GEMA-Vermutung“. Demnach könne sie zunächst einmal davon ausgehen, dass bei der öffentlichen Wiedergabe oder Aufführung von Musik das von ihr vertretene Repertoire berührt wird. -Wenn also eine der dementen Damen nicht auf die Schreiben der GEMA antwortet, kann es folglich auch schnell einmal zur Rechnungsstellung kommen.

-Ein äußerst fragwürdiges Konzept.

 

 

 

Quelle:

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/gema-verlangt-gebuehren-fuers-volkslieder-singen-id9664756.html

http://m.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-zieht-Rechnung-fuer-Senioren-Singkreis-zurueck-2642940.html?from-classic=1