Urteil zu geforderten Kosten im Mobilfunkbereich

 

1) Handyrechnung per Post muss kostenlos sein
Aus einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt geht hervor, dass ein Mobilfunkprovider seine postalisch versendete Mobilfunkrechnung nicht als Servicepreis in Rechnung stellen darf. (Az. 1 U 26/13)
Eine pauschale Gebühr für die Papierrechnung, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird, stelle eine unangemessene Benachteiligung derer dar, welche die Rechnung nicht wie alternativ angeboten über das Internet abrufen können, so das Gericht.

 

 2) 29,65 Euro Pfand für eine SIM-Karte nicht zulässig
Unabhängig von etwaiger Üblichkeit sei ein Pfand in beschriebener Höhe nicht durch Wahrung berechtigter Interessen seitens des Unternehmens zu rechtfertigen. Der geforderte Ausgleich übersteige den entstandenen Schaden, so das Gericht.

 

Quelle:
http://openjur.de/u/674811.html