Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht umfasst das sogenannte Recht des unlauteren Wettbewerbs – zentral niedergelegt im UWG – sowie das Kartellrecht, das vor Beschränkungen des Wettbewerbs schützt.

Wenn zwei Unternehmer auf dem gleichen Markt gleiche Waren vertreiben, sind sie Mitbewerber. Nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) können Mitbewerber sich gegenseitig kontrollieren. Verschafft sich der Mitbewerber einen Vorteil durch unlautere Methoden, indem er beispielsweise gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, irreführend oder vergleichend wirbt oder sonstige Wettbewerbshandlungen vornimmt, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen, kann ein Unternehmen mit verschiedenen Methoden gegen seinen unlauteren Wettbewerber vorgehen.

Hier kann erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden, um dem Mitbewerber die Chance einer gütlichen Einigung einzuräumen. Sollte dies allerdings nicht fruchten, müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.